Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Fachanwaltskanzlei Fischer,
der Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Königsbrunn bei Augsburg.
Wir bieten Ihnen von unserem Standort südlich der Tore Augsburgs kompetente
und fachlich spezialisierte anwaltliche Rechtsdienstleistung in den Bereichen des Verkehrsrechts und des Arbeitsrechts.
FACHANWALTSKANZLEI
Wolfgang Fischer
Haunstetter Str. 62
86343 Königsbrunn
Tel: 08231 605800
Fax: 08231 6058099
Wir sind für Sie erreichbar:
Mo - Fr
09:00 - 11.30 Uhr
Sa - So Geschlossen
Besprechungstermine nach telefonischer Vereinbarung
Rechtsanwalt Wolfgang Fischer
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Zertifizierter Unfallschadenabwickler (VdVKA e. V.)*
Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (VDAA e. V.)**
Spezialist für Unfälle mit Einsatzfahrzeugen
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Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie bei allen Anliegen rund um Verkehrsunfälle. Sie erfahren von uns, welche Rechte und Pflichten Sie nach einem Unfallgeschehen haben und welche Meldungen Sie an die Versicherung weitergeben müssen.
Unser Augenmerk liegt vorrangig auf zügiger außergerichtlicher Regulierung der Schadenspositionen. Sofern Rechtsstreite nicht zu vermeiden sind, ist unsere Kanzlei danach organisiert, sämtliche Gerichtstermine bayernweit persönlich wahrnehmen zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Wir vertreten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber und setzen Ihre Interessen durch.
Arbeitsverträge rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten, ist angesichts der vielfältigen Rechtsprechung stets eine Aufgabe für spezialisierte Arbeitsrechtler. Mit unserer Beratung vermeiden Sie die Folgen unausgewogener oder rechtsunwirksamer Arbeitsvertragsklauseln.
Auch bei Kündigungen ist auf den Service unserer Anwaltskanzlei Verlass. Ob es Einhaltung von Fristen, Kündigungsausschlussgründe oder Personalentscheidungen sind; mit uns werden Sie anwaltlich gut beraten. Wir bieten unsere Leistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an.
Seit 2007 hat sich Rechtsanwalt Fischer zunehmend mit Schadensfällen bei Blaulichtfahrten befasst und sich inzwischen auf die Regulierung der Schäden aus Unfällen bei Sonderrechtsfahrten spezialisiert. Rechtsanwalt Fischer vertritt in ganz Bayern nicht nur Halter von verunfallten Einsatzfahrzeugen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sondern auch Haftpflichtversicherer, soweit aus einem Unfallgeschehen Ansprüche gegen das Einsatzfahrzeug geltend gemacht werden.
Sicher ankommen, um zu helfen! - Unsere Einsatzfahrer-Schulungen
Seit 2013 führt Rechtsanwalt Fischer Inhouse-Schulungen für Einsatzfahrer/innen insbesondere des Rettungsdienstes in Bayern durch. - Wenn Sie an weiteren Informationen hierzu oder unmittelbar an der Durchführung einer Schulungsveranstaltung Interesse haben, sprechen Sie uns bitte gerne an!
fachANWALTskanzlei
WOLFGANG FISCHER
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86343 Königsbrunn
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* Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V. https://www.vdvka.de/
** Verband Deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. https://www.vdaa.de/